AGB

INANNAS-Kinesiologie Behandlungen 

Behandlung und Informationspflichten 

  • INANNAS-Kinesiologie wird von Christiane Scherwey Lauber geführt. Sie verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen, kundenindividuelle, adäquate Kinesiologie-Behandlungen, Kinesiologie-Methoden und Kinesiologie-Behandlungskonzepte zu wählen und anzuwenden. Christiane Scherwey Lauber führt die Behandlung mit bestmöglicher und fachgerechter Sorgfalt durch, haftete aber nicht für den gewünschten Behandlungserfolg. 
  • Der Kunde klärt Christiane Scherwey Lauber unaufgefordert, umfassend und wahrheitsgetreu über seine sämtlichen, gesundheitlichen Probleme auf. Dem Kunden ist bewusst, dass dies für die fachgerechte Behandlung durch Kinesiologie unbedingt notwendig ist. 
  • Beim ersten Besuch ist das Formular vor der ersten Behandlung ausgefüllt abzugeben. Die INANNAS-Praxis kann die benötigten Daten in ihrem System erfassen und speichern. 

Kostentragung, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und versäumte Termine 

  • Eine Sitzung gestaltet sich nach den Bedürfnissen der Kunden, in der Regel dauert sie 60 Minuten. Eine Sitzung à 60 Minuten kostet CHF 156.00, welche der Kunde vor Ort begleicht. 
  • Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Behandlungen und Methoden keine Pflichtleistungen aus der Grundversicherung der Krankenkassen oder der Unfallversicherungen sind. Deshalb sind sämtliche Kosten in erster Linie vom Kunden selber zu tragen. Besteht jedoch eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse, übernimmt diese möglicherweise ganz oder teilweise die Kosten. Der Kunde hat selber und aus eigener Initiative eine Kostengutsprache einzuholen, bzw. abzuklären, ob und in welchem Umfang die Behandlungen übernommen werden. 
  • In der Regel erbringt INANNAS die Behandlungen gegen Bar- oder Twint-bezahlung. Wird in Ausnahmefällen eine Rechnung ausgestellt gelten folgende Punkte: 
  • Die Rechnung ist innert 30 Tagen ab Ausstellungsdatum an INANNAS zu bezahlen, unabhängig davon, ob die Rückvergütung der Versicherung des Kunden schon erfolgt ist oder nicht. Einwände des Kunden zu den verrechneten Leistungen sind in diesen 30 Tagen an die behandelnde Praxis zu richten. Danach gelten sowohl die Leistungen als auch die Rechnung als akzeptiert. Wird nach einer 1. Mahnung die Rechnung nicht innerhalb von 10 Tagen beglichen, wird eine 2. Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen zugestellt. 
  • Bei Zahlungsverzug einer Rechnung kann INANNAS, die weitere Behandlung einstellen, und es werden alle offenen Forderungen ohne weitere Zahlungsfrist sofort fällig. INANNAS kann die Forderung an ein von ihr gewähltes Inkassobüro übergeben. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die INANNAS durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde INANNAS einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 50.00 pro Mahnung. Bei einem Inkasso durch Dritte schuldet der Kunde zusätzlich die Gebühren für deren Inkassoaufwand. 
  • Terminabsagen werden ohne weitere Folgen bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entgegen genommen. Für kurzfristigere Absagen oder versäumte Termine wird die gebuchte Behandlungsdauer verrechnet. Muss der Therapeut einen Termin absagen, entsteht kein Anspruch des Kunden auf Entschädigung. 
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Datenschutz, Haftung 

  • INANNAS gibt keine Daten an Dritte weiter. Zuweisende Ärzte und Versicherungen, welche Kostengutsprache leisten, dürfen jedoch über die Behandlungen informiert werden. Für Inkasso-Massnahmen darf INANNAS die dazu notwendigen Daten nutzen und an Dritte übergeben. 
  • Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung von INANNAS, bzw. des Therapeuten, wegbedungen, bzw. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 
  • Bei Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen im Warte- und Therapieraum wird keine Haftung übernommen. 

INANNAS-Kongresse und -Veranstaltungen 

Artikel 1 Begriffsbestimmungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen finden auf sämtliche Verträge zwischen Entfaltungskraft und dem Kunden, Klienten oder Teilnehmer Anwendung, in Folge Kunde genannt.
1.2. Unter Kunde wird jede natürliche oder juristische Person verstanden, mit der Entfaltungskraft einen Vertrag über die Durchführung von Sessions schließt oder die tatsächlich an der Session teilnimmt, unabhängig davon, ob der Kunde selbst oder ein Dritter an der Session teilnimmt. 

Artikel 2 Zustandekommen des Vertrags
2.1. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass der Kunde ein Anmeldeformular von INANNAS unterzeichnet, sei es digital oder auf Papier, oder dass Entfaltungskraft eine von dem Kunden per E-Mail versandte Anmeldung bestätigt.
2.2. Im Falle der etwaigen Ungültigkeit/Aufhebung einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sessions, bleiben die übrigen Bestimmunen unvermindert wirksam und anwendbar. INANNAS und der Kunde, Klienten oder Teilnehmende verständigen sich über den Austausch der etwaigen ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen durch Bestimmungen, die dem Zweck und dem Inhalt der ungültigen/aufgehobenen Bestimmungen möglichst nahekommen.
2.3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur bindend, wenn INANNAS sie schriftlich bestätigt hat. 

Artikel 3 Rücktritt von der Session
3.1. Der Kunde hat das Recht, die Teilnahme an einer Session oder den Auftrag für eine Session per Einschreiben oder per E-Mail-Nachricht, die von INANNAS bestätigt wurde, zu stornieren.
3.2. Bis zwei Monate vor Beginn, kann der Kunde kostenlos zurücktreten. Danach gilt folgende Regelung, unabhängig von einer möglichen Warteliste.
3.3. Tritt der Kunde bis zu vier Wochen vor Beginn zurück, so fallen Rücktrittskosten i. H. v. 50% der Teilnahmegebühr an. Also 50% werden erstattet.
3.4. Tritt der Kunde bis zu 14 Kalendertagen vor dem ersten Sessionstag zurück, so fallen Rücktritts kosten i. H. v. 75% der Teilnahmegebühr an. Noch 25% der Teilnahmegebühr werden erstattet.
3.5. Wenn der Kunde weniger als 14 Kalendertage vor dem ersten Sessiontag zurücktritt, seine Teilnahme nach dem ersten Sessiontag beendet oder aus anderen Gründen nicht an der Session teilnimmt, hat der Kunde die vollständigen Teilnahmekosten zu zahlen. Der Kunde kann sich durch eine andere juristische oder natürliche Person vertreten lassen, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen für die betreffende Session erfüllt. Damit sind keine Kosten verbunden. Er bekommt dann den vollen Betrag nach Beendigung der Session zurückerstattet, wenn die Ersatzperson bezahlt hat und die Veranstaltung angetreten hat.
3.6. INANNAS hat das Recht, unter deutlicher Angabe der Gründe die Session zu stornieren oder einen Kunden abzulehnen. Der Kunde hat in dem Fall das Recht auf Erstattung des vollständigen Betrags, den er INANNAS bezahlt hat. Der Kunde hat gegen INANNAS keinen Anspruch auf Erstattung der Reise-, Spesen oder Übernachtungskosten. 

Artikel 4 Zahlung
4.1. INANNAS stellt die Teilnahmekosten mithilfe einer (digitalen) Rechnung in Rechnung. Der Kunde hat die Teilnahmekosten fünf Tage vor der ersten Session oder 30 Tage ab Rechnungsstellung durch INANNAS oder, falls dieser Zeitpunkt bereits verstrichen ist, umgehend nach Rechnungseingang zu begleichen.
4.2. Die Fahrt-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es sei denn, in der betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von INANNAS wird ausdrücklich etwas anderes erwähnt.
4.3. Literaturkosten sind in den Teilnahmekosten nicht inbegriffen, es sei denn, in der betreffenden Broschüre, auf der Webseite oder in einer Anzeige von INANNAS wird ausdrücklich etwas anderes erwähnt.
4.4. Im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung an INANNAS ist der Kunde verpflichtet, die angemessener Weise angefallenen gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung zu ersetzen. 

Artikel 5 Auflösung und Aussetzung
5.1. Wenn der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verletzt oder wenn ernsthafte Zweifel dahingehend bestehen, dass er in der Lage ist, seine vereinbarten Verpflichtungen gegenüber INANNAS zu erfüllen, hat INANNAS unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln das Recht, den Vertrag, sobald der Kunde in Verzug ist, ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.
5.2. Wenn der Kunde durch Insolvenz, gerichtlichen Zahlungsaufschub, Liquidation, Unternehmensbeendigung, Firmenübertragung oder dadurch in Verzug gerät, dass er (oder sein Vermögen) unter Verwaltung, unter Pflegschaft oder unter Vormundschaft gestellt wird, hat INANNAS unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln das Recht, den Vertrag, sobald der Kunde in Verzug ist, ohne weitere vorherige Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten vollständig oder teilweise aufzulösen beziehungsweise die Erfüllung des Vertrags seinerseits vollständig oder teilweise auszusetzen.
5.3. Wenn INANNAS den Vertrag entsprechend den Bestimmungen der Artikel 9.6 und 9.7 des vorliegenden Vertrags vollständig oder teilweise auflöst beziehungsweise vollständig oder teilweise aussetzt, ist INANNAS unbeschadet der Bestimmungen in den vorigen Artikeln nicht zur Leistung von Schadenersatz in irgendeiner Art oder Form verpflichtet. Der Anspruch von INANNAS auf Ersatz des Schadens, der infolge des Verzugs des Kunden entsteht, bleibt davon jedoch unberührt. Jeglicher Schadenersatz ist sofort zum Datum des betreffenden Ereignisses fällig. 

Artikel 6 Höhere Gewalt
6.1. Wenn INANNAS ihre vertraglichen Verpflichtungen infolge eines Umstandes verletzt, den sie nicht zu vertreten hat, hat INANNAS das Recht, die Erfüllung zeitweilig und/oder dauerhaft auszusetzen. Sodann zahlt INANNAS dem Kunden etwaige von ihm bereits beglichene Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung infolge einer zurechenbaren Pflichtverletzung anteilig zurück.
6.2. Unter einem nicht zu vertretenden Umstand, aber keineswegs darauf beschränkt, wird unter anderem die „Unterbrechung des normalen Ganges der Dinge, wodurch die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr möglich und/oder zweckmäßig ist“, verstanden. Dazu gehören unter anderem die Krankheit von Personal und/oder Lehrkräften, das Nichtverfügbarsein des Standortes, Kriegssituationen, Atom- und Naturkatastrophen, die der Fortführung der Session im Wege stehen.  

Artikel 7 Geistiges Eigentum
7.1. Die Urheberrechte an den von INANNAS herausgegebenen und bereitgestellten Datenträgern, Broschüren, Sessionmaterialien, Handbüchern, Arbeitsblättern, Schablonen, Ablaufdiagrammen, CDs, DVDs und allen anderen im Rahmen der Session verwendeten schriftlichen Materialien, im Folgenden als „Materialien“ bezeichnet, obliegen INANNAS, es sei denn, auf dem Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben. Es ist dem Kunden untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung von INANNAS Daten aus den Materialien in irgendeiner Form zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder zu verteilen.
7.2. Auch die Urheberrechte an dem Programmmaterial, Schriften in schriftlicher und in digitaler elektronischer Form, Angeboten, Briefen, Berichten, Gutachten, Vorschlägen, CDs, DVDs usw., die sich aus den Arbeiten von INANNAS ergeben, obliegen ausschließlich INANNAS.
7.3. Die oben beschriebenen Äußerungsformen sind nicht alles umfassend. Auch bei anderen als den genannten Äußerungsformen werden die Urheberrechte und die anderen geistigen Eigentumsrechte nicht übertragen und obliegen INANNAS. 

Artikel 8 Ausführung durch Dritte
INANNAS behält sich das Recht vor, Arbeiten oder Teile davon von einem oder mehreren Dritten ausführen zu lassen. INANNAS haftet jedoch für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten. 

Artikel 9 Haftung
9.1. INANNAS bemüht sich darum, die gegebene Session nach bestem Wissen und Können durchzuführen.
9.2. INANNAS haftet gegenüber dem Kunden, der eine juristische Person oder eine in der Ausübung eines Berufs oder eines Unternehmens handelnde natürliche Person ist, lediglich für Schaden, der unmittelbar auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, je schadenverursachender Umstand jedoch höchstens bis zur Höhe der Sessionskosten. Eine aufeinander folgende Reihe von Umständen wird dabei als ein Umstand angesehen.
9.3. INANNAS haftet nicht für indirekte Schäden wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schaden durch Betriebsstillstand.
9.4. INANNAS haftet nicht, wenn der Kunde oder ein Dritter die Möglichkeit haben, auf eine Versicherungsgesellschaft zurückzugreifen.
9.5. Der Auftragsvertrag und die Beziehung mit dem Kunden unterliegen schweizerischem Recht. Streitfälle, die sich aus dem Rechtsverhältnis ergeben, werden ausschließlich dem schweizerischen Richter mit Sitz in Luzern zur Beurteilung vorgelegt.
9.6. INANNAS haftet nicht für etwaige materielle und/oder immaterielle, körperliche und/oder psychische Schäden jedweder Form, die durch die Teilnahme an und/oder die Durchführung von Aufträgen/ Aktivitäten im Rahmen der Session inner- oder außerhalb der Räumlichkeiten verursacht wurden. 

Artikel 10 Vorbehalt
10.1. INANNAS behält sich das Recht vor, den Inhalt und das Programm der Lehrgänge zu ändern.
10.2. Wenn INANNAS wegen der Verhinderung eines Lehrgangsleiters oder wegen höherer Gewalt einen Lehrgang abbrechen oder stornieren muss, organisiert INANNAS innerhalb einer angemessenen Frist einen weiteren Lehrgang.
10.3. INANNAS haftet nicht für Kosten und Schäden, die dem Kunden aus irgendeinem Grund entstehen. 

Artikel 11 Sonstige Bestimmungen
11.1. Die persönlichen Daten des Kunden werden lediglich zur Optimierung der Dienstleistungen von INANNAS und für die erforderliche Kommunikation zwischen INANNAS und dem Kunden verwendet.
11.2. Schulungen finden unter dem Vorbehalt statt, dass sich nach dem Urteil von INANNAS hinreichend Kunden angemeldet haben.
11.3. Der Kunde hat den Inhalt des Wortlauts dieses Vertrags vollständig verstanden und erklärt mit seiner digitalen Unterzeichnung und Bestätigung durch das Lesen dieser Geschäftsbedingungen und das Ankreuzen des betreffenden Feldes oder Einzahlen des Betrages, dass er sich freiwillig an den Vertrag bindet.
11.4. Der Originaltext dieses Vertrags liegt auf Wunsch bei INANNAS zur Einsichtnahme aus.
 

Gerichtsstand, anwendbares Recht 

Diese Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Streitfälle, die sich aus diesen Geschäftsbedingungen ergeben, werden, sofern verhaltensrechtlich und gesetzlich möglich, ausschließlich von dem Gericht in Luzern beurteilt und geschlichtet 

Inkrafttreten 

Es sind die AGB in der jeweiligen gültigen Fassung anwendbar. 

Januar 2022 

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